Anlässlich der Veröffentlichung des Referentenentwurfs „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes“ erklärt Maximilian Plenert, Vorstand des Berliner Cannabis Hilfe e.V. (BCH):
„Die Herausnahme von Cannabis aus dem BtMG und die Einstufung als relativ normales Arzneimittel durch das CanG war ein Segen für die Patient*innen.
Die zusätzliche Möglichkeit für Patient*innen, ohne das Haus verlassen zu müssen, über Online-Plattformen ein Rezept für ihre Medizin zu erhalten und dieses dann per Versandapotheke bis an die Haustür liefern zu lassen, ist eine klare Verbesserung der Versorgung – einfach, niedrigschwellig und kostengünstig.
Für die Korrektur von Fehlentwicklungen gibt es angemessenere und geeignetere Alternativen als die geplanten pauschalen Verbote. Solche Verbote sind nicht erforderlich und bergen zudem das Risiko erheblicher, unbeabsichtigter Nebenwirkungen für Patient*innen.“
Stefan Konikowski, BCH-Vorstand ergänzt:
„Die hohe Nachfrage nach Online-Angeboten ist nicht das Problem, sondern ein Symptom eines kranken Gesundheitssystems, das seinen Versorgungsauftrag nicht ausreichend erfüllt. Durch neue Hürden entsteht keine bessere Regelversorgung – stattdessen führen sie zu weniger Optionen und längeren Wegen für Betroffene. Mit einem Versandverbot für Blüten drohen Zustände, die restriktiver sind als zu Zeiten, als Cannabis noch ein Betäubungsmittel war.
Im Interesse der Patient*innen fordern wir, dass der Markt für medizinisches Cannabis sowie damit verbundene (tele-)medizinische, pharmazeutische und weitere versorgungsrelevante Dienstleistungen sinnvoll reguliert und über bestehende Gesetze kontrolliert werden. Dabei sind insbesondere Patientenwohl, Versorgungssicherheit und Niedrigschwelligkeit zu berücksichtigen.“
Als Berliner Cannabis Hilfe e.V. haben wir uns bereits im März dieses Jahres als Unterstützer des „Gemeinsamen Aufrufs für eine zeitgemäße Cannabis-Telemedizin in Deutschland“ klar positioniert. Der Aufruf enthält konstruktive Lösungsvorschläge für bestehende Probleme – ohne durch neue Verbote die Versorgung von Patient*innen zu erschweren.
