“Cannabis-Naiv” – Menschen, welche noch keine oder kaum Erfahrungen mit der Anwendung und der Wirkung von Cannabis besitzen, sei es zur medizinischen Nutzung oder im Freizeitgebrauch.
KÜ – Kostenübernahme für die Therapie mit Cannabis durch die Krankenversicherung
GKV – Gesetzliche Krankenversicherung als üblicher Kostenträger für die Cannabistherapie. Andere Kostenträger können eine private Krankenversicherung sein oder in bestimmen Fällen die Unfallversicherung.
GBA – Gemeinsamer Bundesausschuss als oberste Organ der Selbstverwaltung im Gesundheitsweisen, legt u.a. fest unter welchen Voraussetzungen die GKV die Kosten für eine Therapie mit Cannabis übernimmt.
KV – Kassenärztliche Vereinigung ist zuständig für die vertragsärztliche Versorgung der Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV).