Hallo liebe Community,
es weht aktuell ein ziemlich rauer Wind durch die Hauptstadt. Wer die gesundheitspolitischen Debatten der neuen Regierung verfolgt, merkt schnell: Die Zügel sollen wieder angezogen werden. Es wird immer lauter darüber nachgedacht, die Rechte aus dem MedCanG zu beschneiden und vor allem die Kostenerstattung für Cannabisblüten bei den Krankenkassen massiv einzuschränken. Der politische Wunschtraum: Patienten kollektiv auf Extrakte oder Fertigarzneimittel umstellen.
Aber hey – wir sind die Berliner Cannabis Hilfe e.V. Wir haben schon gegen das alte Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gekämpft und gewonnen. Wir wissen uns zu helfen! Wenn man versucht, uns den legalen, von der Kasse finanzierten Zugang zur Apotheken-Blüte zu versperren, holen wir eben unser ältestes und stärkstes Werkzeug wieder aus der Kiste: den medizinischen Eigenanbau.
Moment mal, wir haben doch das KCanG?
Ja, das Konsumcannabisgesetz erlaubt den Anbau von drei Pflanzen und den Besitz von 50 Gramm zu Hause. Für den Feierabend-Konsumenten ist das ein toller Fortschritt.
Aber wir alle wissen: Für einen austherapierten Schmerz-, MS- oder Tourette-Patienten, der 80 oder 100 Gramm im Monat benötigt, sind 50 Gramm Besitzobergrenze ein schlechter Witz. Wer als Patient hier seine notwendige Medizin einfährt, sprengt die Grenze sofort und steht bei einer Kontrolle mit einem Bein in der Kriminalität. Das KCanG rettet uns also nicht – es ist für unsere Therapie schlichtweg lebensfremd.
Unser Ass im Ärmel: § 4 Abs. 2 MedCanG
Der Gesetzgeber hat in seiner eigenen Begründung strikt zwischen Freizeitkonsum und Medizin unterschieden. Und genau da setzen wir an.
Im Medizinal-Cannabisgesetz gibt es eine wichtige Passage (§ 4 Abs. 2). Sie erlaubt dem BfArM, „ausnahmsweise zu anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken“ eine Erlaubnis für den Umgang mit Medizinalcannabis zu erteilen. Durch genau so eine juristische Hintertür haben schwerstkranke Patienten bereits 2016 – damals unter den extrem strengen Bedingungen des BtMG – das Recht auf Eigenanbau vor dem Bundesverwaltungsgericht erstritten!
Unsere Logik ist simpel: Was damals unter dem drakonischen BtMG möglich war, muss heute, nach der offiziellen „Neubewertung“ von Cannabis, erst recht machbar sein.
Für wen wird dieser Weg jetzt hochrelevant?
Ein Antrag beim BfArM auf eigenen, medizinischen Anbau jenseits der 50-Gramm-Grenze ist kein Spaziergang. Es braucht wasserdichte Konzepte und ärztlichen Rückhalt. Aber für folgende typische Patienten-Konstellationen wird dieser Weg bald die wichtigste Notwehr sein:
- Der „abgestürzte“ Kassenpatient: Du bist austherapiert und dein Arzt steht voll hinter der Blütentherapie (z.B. weil du das schnelle Anfluten beim Verdampfen gegen akute Schmerz- oder Spastikspitzen zwingend brauchst). Doch plötzlich dreht dir die Krankenkasse den Geldhahn zu. Privatzahlen ist bei deinem monatlichen Bedarf von 60g aufwärts schlicht unmöglich.
- Der „Blüten-Kläger“: Du bist unser juristischer Musterkandidat! Du hast dir deine Kostenübernahme für Blüten in der Vergangenheit bereits hart vor dem Sozialgericht erkämpft. Das Gericht hat offiziell bestätigt: Nur diese Blüten helfen dir. Fällt diese Versorgung nun durch politische Sparmaßnahmen weg, zwingt dich das System in eine lebensbedrohliche Notlage. Niemand kann dir das Recht auf Selbstversorgung in diesem Fall noch plausibel absprechen.
Wie geht es weiter?
Wir lassen uns von Kassen-Willkür und einer restriktiven Politik nicht wieder in die Ecke drängen. Wir beim BCH e.V. arbeiten bereits im Hintergrund an aktualisierten Checklisten, juristisch geprüften Musteranträgen, Vollkostenrechnungen und Sicherheitskonzepten, die exakt auf die heutige Rechtslage zugeschnitten sind.
Lasst euch nicht entmutigen. Euer behandelnder Arzt, eine saubere Dokumentation eurer Therapie und unsere gemeinsame Erfahrung aus den letzten zehn Jahren sind die besten Waffen gegen den Bürokratiewahnsinn.
Kommt zu unseren Patiententreffen, tauscht euch aus und bleibt vernetzt. Wir haben 2016 Geschichte geschrieben, und wenn es sein muss, tun wir das auch 2026 wieder.
Bleibt stabil und gesund!
Euer Team der Berliner Cannabis Hilfe e.V.
