Werdegang des Gesetzes zur Änderung des MedCanG

Das „Erste Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes“ (Drucksache 21/3061) steckt mitten in einer kritischen Phase des parlamentarischen Prozesses. Ursprünglich als schnelle Korrektur geplant, hat sich das Vorhaben zu einer Grundsatzdebatte über Patientenrechte und digitale Medizin entwickelt.


Die Chronologie des Gesetzgebungsverfahrens

Der folgende Zeitstrahl zeigt den Weg von der behördlichen Initiative bis zum aktuellen Stillstand im Bundestag:

DatumPhase / EreignisInhaltlicher Fokus
18. Juni 2025ReferentenentwurfDas BMG legt Pläne vor, um „Cannabis-Plattformen“ und den Versandhandel einzuschränken.
08. Okt. 2025KabinettsbeschlussDie Bundesregierung verabschiedet den Entwurf offiziell und leitet ihn ans Parlament weiter.
Nov. 2025BundesratDie Länderkammer prüft das Gesetz und fordert Nachbesserungen zur Versorgungssicherheit.
18. Dez. 20251. Lesung BundestagErste Debatte im Plenum; Überweisung an den Gesundheitsausschuss.
14. Jan. 2026Experten-AnhörungSachverständige warnen vor Versorgungsengpässen und kritisieren das Versandverbot als rückschrittlich.
April 2026VertagungGeplante Abstimmungen im Ausschuss werden mehrfach von der Tagesordnung abgesetzt.
Ab 11. Mai 2026Nächste mögliche EntscheidungFrühestmöglicher Termin für die 2. und 3. Lesung – eine Einigung ist noch offen.

Der aktuelle Stand: Warum das Verfahren stockt

Seit der Anhörung im Januar 2026 liegt der Gesetzentwurf im federführenden Gesundheitsausschuss. Die Abstimmung am 24. April 2026 wurde erneut vertagt – wegen heftiger inhaltlicher Differenzen zwischen den Koalitionsfraktionen.


Der Änderungsantrag der Grünen: Was Patienten konkret bedeutet

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen weitreichenden Änderungsantrag eingebracht, um die von uns und anderen Patientenvertretern befürchteten Härten abzumildern. Die zentralen Punkte:

1. Rettung der Videosprechstunde Die Grünen fordern, dass ärztliche Verschreibungen künftig auch per Videosprechstunde möglich sein sollen. Einmal pro Jahr wäre dann weiterhin ein persönlicher Kontakt nötig. Das hilft vor allem chronisch Kranken und Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

2. Komplette Streichung des Versandverbots Statt eines pauschalen Verbots für den Postversand von Cannabisblüten wollen die Grünen den Versandhandel einfach nach denselben Regeln behandeln wie andere verschreibungspflichtige Medikamente. Das würde die flächendeckende und barrierefreie Versorgung sichern.

3. Klarstellung zur Austherapiertheit Der Antrag stellt klar, dass eine „Austherapiertheit“ keine Voraussetzung mehr für eine Cannabis-Verordnung sein darf – ein längst überfälliger Schritt, um willkürliche Hürden für Patienten abzubauen.


Warum wir das Gesetz in seiner jetzigen Form ablehnen

Die Pläne des BMG – ursprünglich gedacht zur Missbrauchsbekämpfung – gefährden die medizinische Versorgung Tausender Patienten. Die Berliner Cannabis Hilfe kritisiert:

„Das geplante Gesetz agiert mit der Brechstange gegen digitale Fortschritte und nimmt dabei in Kauf, dass Patienten ihren Zugang zur Medizin verlieren oder in den Schwarzmarkt gedrängt werden.“

Die Kernprobleme des Entwurfs:

  • Postleitzahl-Lotterie: Ohne Versandhandel sind Patienten auf lokale Apotheken angewiesen, die oft keine Bestände haben oder deutlich teurer sind.
  • Diskriminierung: Cannabis-Patienten würden strenger behandelt als Patienten, die hochpotente Schmerzmittel wie Opiate beziehen – dort ist Telemedizin unter Auflagen weiterhin erlaubt.

Fazit & Ausblick

Derzeit herrscht ein parlamentarisches Patt. Sollte in der Sitzungswoche ab dem 11. Mai 2026 keine Einigung erzielt werden, rückt ein Inkrafttreten vor dem Sommer in weite Ferne.

Gute Nachricht für alle Patientinnen und Patienten: Bis zur finalen Verabschiedung des Gesetzes gelten die liberalen Regeln von April 2024 unvermindert weiter. Wir bleiben dran und informieren euch, sobald es Neues gibt.

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