Seit einigen Jahren findet Cannabis als Medizin immer mehr Anerkennung in der Gesellschaft. Seit 2017 gibt es für den Einsatz von Cannabis als Medizin eine gesetzliche Grundlage. Das Gesetz wurde vom Bundestag einstimmig beschlossen um Patienten den Zugang zu Cannabis als Medizin, inklusive Cannabisblüten und daraus hergestellten Extrakten zu ermöglichen. Bis dahin waren nur Dronabinol (reines THC) und Sativex (Cannabisextrakt in Sprayform) durch einen Arzt verschreibungspflichtig. Eine Kostenübernahme der Krankenkasse erfolgte regelmäßig nur bei Sativex und dies nur beim Einsatz gegen Spastiken bei MS.
Vor dem Cannabis als Medizin Gesetz war der Zugang zu Cannabis aus der Apotheke nur über eine Ausnahmeerlaubnis der Bundesopiumstelle möglich. Dieses Recht hatten sich Patienten mit ihren Ärzten und Anwälten einklagen müssen. Bezahlen mussten die Patienten ihre Medizin fast ausnahmslos selbst. Dies brachte zahlreiche Patienten an den Rand ihrer finanziellen Möglichkeiten bis in den Ruin. Da sich viele aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich war sich mit Cannabis zur Selbsttherapie zu versorgen, strebten einige Patienten auf die Genehmigung zum Eigenanbau von Cannabis an.
Hintergrund der Gesetzesinitiative des Gesundheitsministerium war eine erfolgreiche Klage eines Patienten auf Eigenanbau. Durch das Urteil in letzter Instanz wurde die zuständige Behörde verpflichtet eine Genehmigung zu erteilen, dies wurde zuvor mit allen Mitteln bis hin zur expliziten Dienstanweisung des Gesundheitsminister versucht zu verhindern. Das ist inoffizielles Ziel des Gesetz war die Verhinderung des Eigenbaus durch Patienten. Ob das Gesetz dieses Ziel dauerhaft erreichen wird, lässt sich bezweifeln.