“Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS) definiert sich als Vertretung einer „best practice“, also einer patientenzentrierten Versorgung; sie möchte mit dieser Praxisleitlinie eine Hilfestellung für die Anwendung von Cannabinoiden in der konkreten Betreuung von schwerstkranken Patienten bieten. Eine Förderung des Freizeitgebrauchs von Cannabis wird ausdrücklich abgelehnt.”
Die Leitllinie “Cannabis in der Schmerzmedizin” wird herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie (DGS) e.V. und der Deutschen Schmerzliga (DSL) e.V. im Rahmen der “DGS-Praxisleitlinien Schmerzmedizin”. Sie hat 140 Seiten und kann auf ihrer DGS Website kostenlos als PDF-Datei runtergeladen werden.
Die DGS schreibt dort zur Bedeutung von Cannabis in der Schmerzmedizin, Unsicherheit aufgrund der mäßigen Evidenzlage und zur Notwerndigkeit trotzdem ärztlich zu handeln:
Cannabinoide nehmen in der schmerz- und palliativmedizinischen Versorgung der betroffenen, schwerkranken Patienten einen zunehmend wichtigen Platz ein. Gleichzeitig besteht eine weitreichende Verunsicherung in der praktischen Anwendung der verschiedenen Cannabinoid – Wirkstoffe in der praktischen Medizin. Unsicherheit im Umgang mit Cannabinoiden aufgrund einer niedrigen bis mäßigen Evidenzlage ist weit verbreitet, insbesondere in den vorhandenen wissenschaftlichen Publikationen, weniger bei den Anwendern.
Der „medical need“ in vielen Indikationen, für die Cannabinoide eine Rolle spielen könnten, ist offenbar so hoch, dass es für viele Patienten unzumutbar erschiene, auf größere, zumal höherrangige RCT-Studien (randomisierte kontrollierte Studien) zu warten, obschon solide Daten selbstverständlich weiterhin dringlich erforderlich und erwünscht sind.